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Macquarie bietet Verkauf von EAG-Geschäft als Fusionsauflage an

Die britische Wettbewerbsbehörde CMA prüft einen Vorschlag von Macquarie: Ein Teil des Gaszählergeschäfts von Energy Assets Group (EAG) soll verkauft werden, um Bedenken zur Marktkonzentration auszuräumen.

Symbolbild: Macquarie bietet Verkauf von EAG-Geschäft als Fusionsauflage an
Symbolbild · KI-generiert

Macquarie hatte im Februar 2026 den Kauf von EAG vereinbart. Beide Unternehmen bieten in Großbritannien Dienstleistungen rund um Gaszähler an. Dazu gehören die Installation und Wartung der Zähler sowie das Erfassen von Verbrauchsdaten für die Abrechnung. Die CMA untersucht den Zusammenschluss und hat ihre erste Prüfungsphase abgeschlossen.

Nach Einschätzung der Behörde würde die Verbindung von National Gas Metering, das von Macquarie kontrolliert wird, mit EAG die Konzentration in einem bereits stark konzentrierten Markt deutlich erhöhen. EAG ist derzeit der größte Anbieter. Die gemeinsamen Marktanteile der beiden Unternehmen seien sehr hoch; als weitere größere Wettbewerber nennt die CMA Stark und SMS. Macquarie hält zudem eine Minderheitsbeteiligung an Stark.

Der Vorschlag sieht vor, dass EAG sein Geschäft mit nicht intelligenten Gaszählern für Geschäftskunden an einen von der CMA genehmigten Käufer veräußert. Erfasst wären traditionelle und fortgeschrittene Zähler sowie Dienstleistungen zur Ablesung von Gaszählern bei gewerblichen Kunden. Der Käufer müsste das Geschäft als eigenständigen, leistungsfähigen Wettbewerber weiterführen können. Die CMA hält die angebotene Abhilfe grundsätzlich für geeignet, ihre Bedenken auszuräumen.

Nun will die Behörde die Verpflichtungen innerhalb der nächsten 40 Arbeitstage genauer prüfen. Dazu gehören eine Konsultation zu den Vorschlägen, Rückmeldungen Dritter und die Betrachtung möglicher Käufer. Werden die Verpflichtungen akzeptiert, sind sie rechtlich bindend und die CMA kann den Zusammenschluss unter Auflagen freigeben, ohne eine vertiefte Phase-2-Prüfung einzuleiten. Falls die Maßnahmen nicht ausreichen, kann sie den Fall weiterhin in eine Phase-2-Untersuchung verweisen. Eine endgültige Entscheidung über die Annahme der Auflagen steht noch aus.

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Quellen

  • GOV.UKPrimärquelleContains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0.

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