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OCC schließt Regeln für Stablecoin-Emittenten nach dem GENIUS Act ab

Die US-Aufsichtsbehörde OCC hat eine endgültige Regelung zur Umsetzung des GENIUS Act veröffentlicht. Sie gilt ab dem 18. Januar 2027 und erfasst bestimmte Stablecoin-Emittenten sowie ausgewählte Verwahrungsaktivitäten beaufsichtigter Institute.

Symbolbild: OCC schließt Regeln für Stablecoin-Emittenten nach dem GENIUS Act ab
Symbolbild · KI-generiert

Die Regelung des Office of the Comptroller of the Currency (OCC) setzt Vorgaben des GENIUS Act für die Ausgabe von Payment Stablecoins um. Sie richtet sich unter anderem an Nationalbanken und deren Tochtergesellschaften, bundesstaatliche Sparkassen, bestimmte ausländische Emittenten sowie Nichtbanken, die eine Zulassung als bundesweit qualifizierte Payment-Stablecoin-Emittenten beantragen oder erhalten haben. Auch bestimmte staatlich qualifizierte Emittenten fallen darunter, soweit das OCC für sie Aufsichts- oder Durchsetzungsbefugnisse hat. Wirksam wird die Regel am 18. Januar 2027.

Ein neuer Abschnitt im Regelwerk, 12 CFR 15, enthält Vorgaben zu Prüfungen, Berichten und Aufsicht. Er behandelt außerdem den Wechsel staatlich qualifizierter Emittenten in den bundesweiten Aufsichtsrahmen, Anträge und Registrierungen sowie die Prüfung und Überwachung ausländischer Emittenten. Weitere Bestimmungen betreffen den Entzug einer Zulassung in bestimmten Fällen sowie Kapitalanforderungen und betriebliche Rückfallvorkehrungen. Die Regelung umfasst auch bestimmte Verwahrungsaktivitäten von Instituten unter OCC-Aufsicht.

Zusätzlich ändert das OCC Vorschriften zu Kapitalanforderungen, frühzeitigen Korrekturmaßnahmen, Gebühren und Verfahrensregeln. Nicht enthalten sind Vorgaben zum Bank Secrecy Act, zur Geldwäschebekämpfung und zu Sanktionen des Office of Foreign Assets Control. Diese Themen sollen in einem getrennten Regelungsverfahren gemeinsam mit dem US-Finanzministerium behandelt werden.

Der GENIUS Act wurde am 18. Juli 2025 verabschiedet und schafft einen Aufsichtsrahmen für Payment-Stablecoin-Aktivitäten. Er untersagt grundsätzlich die Ausgabe solcher Stablecoins in den USA durch nicht zugelassene Emittenten. Auch das Angebot oder der Verkauf an Personen in den USA ist für Digital-Asset-Dienstleister eingeschränkt: Zulässig ist es nach dem Gesetz nur bei zugelassenen Emittenten oder bei ausländischen Emittenten, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Das OCC veröffentlichte seinen Regelungsvorschlag am 25. Februar 2026; nach der Veröffentlichung im Federal Register am 2. März gingen Stellungnahmen von Gruppen und Einzelpersonen ein.

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Quellen

KI-erstellt · keine Anlageberatung. Die Aionity-KI hat recherchiert – sie sucht die Originalquelle (etwa Notenbank oder Statistikamt), zieht weitere Berichte hinzu und schreibt daraus einen eigenen Text. Alle Quellen stehen oben. Eine eigene Meinung oder Empfehlung gibt sie nicht ab (Kennzeichnung nach Art. 50 KI-Verordnung). Entscheidungen triffst du selbst.

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