Der Review der Solvency-II-Richtlinie umfasst laut Ludger Hanenberg von der Versicherungsaufsicht der BaFin unter anderem Anpassungen bei der Proportionalität, neue makroprudenzielle Instrumente und Klarstellungen für Gruppen. Das Aufsichtssystem habe sich grundsätzlich bewährt; deshalb seien Anpassungen vorgenommen worden, sagte Hanenberg am 29. Oktober 2026. Die BaFin hätte sich bei einzelnen Punkten allerdings weitergehende Änderungen vorstellen können.
Ab Januar 2027 fallen Versicherer unterhalb der angehobenen Schwellenwerte aus dem Anwendungsbereich von Solvency II und unter die schlankeren Vorgaben von Solvency I. Für Unternehmen, die weiterhin Solvency II unterliegen, sind zwei Gruppen mit unterschiedlichen Möglichkeiten vorgesehen: Kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen (Small and Non-Complex Undertakings, SNCU) können nach einer Anzeige bei der BaFin bis zu zehn Proportionalitätsmaßnahmen nutzen. Andere Versicherer können mit Genehmigung der Aufsicht bis zu sieben der zehn Erleichterungen in Anspruch nehmen. Große Versicherer oberhalb der maßgeblichen Größenschwellen können die Maßnahmen in der Regel nicht nutzen.
Für Anzeigen und Anträge bietet die BaFin ein Vorverfahren an. Unternehmen erhalten dabei vorab eine Einschätzung, ob und welche Erleichterungen für sie infrage kommen. Nach Inkrafttreten der neuen Regeln soll bei Einreichung über das Melde-Portal zudem automatisch der förmliche Bescheid folgen. Bislang gingen zwölf Voranzeigen von SNCU und 13 Voranträge von anderen Versicherern ein. Auf Gruppenebene liegen zwei Voranträge vor; zwei weitere Gruppen haben solche Anträge angekündigt.
Die BaFin prüft die Unterlagen bereits inhaltlich. Vor dem 30. Januar 2027 sollen Unternehmen ein Schreiben mit einer vorläufigen Einschätzung erhalten; erste Schreiben wurden laut Hanenberg bereits verschickt. Für Anträge und Anzeigen, die nach dem 30. Januar 2027 eingehen, gelten die gesetzlichen Fristen. Bei Eingängen bis zum 30. Juli 2027 beträgt die Übergangsfrist vier statt zwei Monate. Bei den Kapitalanforderungen nennt Hanenberg unter anderem zusätzliche Marktdaten für die risikofreie Zinsstrukturkurve und eine Berücksichtigung sehr niedriger sowie negativer Zinsen im Zinsrisiko der Standardformel. Auch die Volatilitätsanpassung soll stärker am Risikoprofil der Unternehmen ausgerichtet werden.
