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BaFin genehmigt Verschmelzung zweier Nürnberger Versicherer

Die BaFin hat die Verschmelzung der GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft mit der NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft genehmigt. Die Verfügung datiert vom 26.08.2026.

Symbolbild: BaFin genehmigt Verschmelzung zweier Nürnberger Versicherer
Symbolbild · KI-generiert

Bei der Verschmelzung ist die GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft die übertragende Gesellschaft. Die NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft übernimmt sie. Die BaFin erteilte die Genehmigung gemäß § 14 VAG.

Beide Versicherungsunternehmen haben ihren Sitz in der Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg. Für die GARANTA ist die Kennziffer 5505 angegeben, für die NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft die Kennziffer 5426.

Mit der Verfügung hat die BaFin der Verschmelzung aufsichtsrechtlich zugestimmt. Die Angaben beziehen sich auf die beteiligten Gesellschaften und die Genehmigung vom 26.08.2026.

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Quellen

  • BaFinPrimärquelleQuelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de).

KI-erstellt · keine Anlageberatung. Die Aionity-KI hat recherchiert – sie sucht die Originalquelle (etwa Notenbank oder Statistikamt), zieht weitere Berichte hinzu und schreibt daraus einen eigenen Text. Alle Quellen stehen oben. Eine eigene Meinung oder Empfehlung gibt sie nicht ab (Kennzeichnung nach Art. 50 KI-Verordnung). Entscheidungen triffst du selbst.

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