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BaFin genehmigt Verschmelzung zweier Nürnberger Versicherer

Die BaFin hat die Verschmelzung der NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft mit der NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft genehmigt. Die Verfügung datiert vom 26.08.2026.

Symbolbild: BaFin genehmigt Verschmelzung zweier Nürnberger Versicherer
Symbolbild · KI-generiert

Die NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft wird auf die NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft verschmolzen. Die BaFin genehmigte den Vorgang mit einer Verfügung vom 26.08.2026 auf Grundlage von § 14 VAG.

Bei der Verschmelzung übernimmt die NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft die andere Gesellschaft. Die NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft ist das übertragende Versicherungsunternehmen; die NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft ist das übernehmende Versicherungsunternehmen.

Beide Unternehmen haben ihren Sitz in der Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg. Die BaFin führt die übertragende Gesellschaft unter der Nummer 5686 und die übernehmende Gesellschaft unter der Nummer 5426.

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Quellen

  • BaFinPrimärquelleQuelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de).

KI-erstellt · keine Anlageberatung. Die Aionity-KI hat recherchiert – sie sucht die Originalquelle (etwa Notenbank oder Statistikamt), zieht weitere Berichte hinzu und schreibt daraus einen eigenen Text. Alle Quellen stehen oben. Eine eigene Meinung oder Empfehlung gibt sie nicht ab (Kennzeichnung nach Art. 50 KI-Verordnung). Entscheidungen triffst du selbst.

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