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Aionity Markets · Markt-NewsAktien· Aktualisiert 12:06 Uhr

EU-Kommission wirft KKR fehlerhafte Angaben im Telecom-Italia-Verfahren vor

Die EU-Kommission hat KKR eine vorläufige Beanstandung zu Angaben im Prüfverfahren für den Erwerb von NetCo übermittelt. Im Mittelpunkt stehen Vereinbarungen über den Zugang zum italienischen Festnetz von FiberCop.

Symbolbild: EU-Kommission wirft KKR fehlerhafte Angaben im Telecom-Italia-Verfahren vor
Symbolbild · KI-generiert

KKR hatte am 19. April 2024 bei der EU-Kommission die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über NetCo angemeldet. NetCo umfasst das primäre Festnetzgeschäft von Telecom Italia sowie FiberCop, an dem KKR zuvor gemeinsam mit Telecom Italia beteiligt war. Durch die Transaktion wurden die primären und sekundären Festnetze von Telecom Italia unter FiberCop zusammengeführt; KKR erhielt die alleinige Kontrolle über das Unternehmen.

Während der Prüfung untersuchte die Kommission mögliche Auswirkungen auf den italienischen Markt für den Großhandelszugang zu Breitbandnetzen. Drittanbieter hatten Bedenken geäußert, FiberCop könne den Zugang zu passiven Netzdiensten einschränken. KKR erklärte auf Anfrage der Kommission, bestehende langfristige Verträge mit Drittanbietern würden weiter gelten. Ihre Bedingungen könnten nicht einseitig geändert werden, sondern nur im Einvernehmen der Vertragsparteien. Auf diese Angaben stützte sich die Kommission, als sie den Erwerb am 30. Mai 2024 ohne Auflagen freigab.

Nach Beschwerden von Drittanbietern eröffnete die Kommission am 24. Juli 2025 eine förmliche Untersuchung. Die Unternehmen werfen FiberCop vor, nach der Transaktion die Preise für den Netzzugang unter den bestehenden Verträgen einseitig erhöht zu haben. Die Kommission vertritt nun vorläufig die Auffassung, KKR habe zumindest fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben zu den Vertragsbedingungen gemacht. Diese Informationen seien für die Prüfung des Zusammenschlusses wesentlich gewesen.

Die übermittelte „Statement of Objections“ ist ein formeller Schritt, aber noch keine abschließende Entscheidung. KKR kann die Verfahrensunterlagen einsehen, schriftlich auf die Vorwürfe antworten und eine mündliche Anhörung beantragen. Erst nach Prüfung der Argumente steht fest, ob die Kommission zu einem endgültigen Ergebnis kommt.

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Quellen

KI-erstellt · keine Anlageberatung. Die Aionity-KI hat recherchiert – sie sucht die Originalquelle (etwa Notenbank oder Statistikamt), zieht weitere Berichte hinzu und schreibt daraus einen eigenen Text. Alle Quellen stehen oben. Eine eigene Meinung oder Empfehlung gibt sie nicht ab (Kennzeichnung nach Art. 50 KI-Verordnung). Entscheidungen triffst du selbst.

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