Die US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) teilte mit, dass PlayPower und Platinum Equity die Übernahme von BCI Burke nicht weiterverfolgen. FTC-Wettbewerbsdirektor Daniel Guarnera reagierte auf die Aufgabe des Vorhabens, nachdem die Behörde und zwölf Bundesstaaten in der Vorwoche Klage eingereicht hatten, um die Transaktion zu verhindern. Die FTC hatte damit gegen den geplanten Zusammenschluss zweier Hersteller von gewerblichen Spielplatzgeräten geklagt.
Nach Darstellung der FTC kontrollieren die fünf größten Anbieter, darunter PlayPower und Burke, 85 bis 90 Prozent des US-Markts für gewerbliche Spielgeräte im Freien. Mit dem Zusammenschluss wäre die Zahl der großen Wettbewerber von fünf auf vier gesunken. Zudem hätte PlayPower laut FTCs Einschätzung mehr als 30 Prozent des relevanten Markts kontrolliert. Kleinere Anbieter könnten den Wegfall des Wettbewerbs demnach oft nicht ausgleichen, weil ihnen Vertriebskanäle, Vertriebsmitarbeiter, Sicherheitszertifizierungen, Produktionskapazitäten oder ein breites Produktangebot fehlten.
Guarnera erklärte, der Verzicht auf die Übernahme werde den Wettbewerb zwischen PlayPower und Burke erhalten. Die FTC verbindet diesen Wettbewerb mit möglichen Vorteilen bei Preisen, Produktqualität, Service und Innovation. Als mögliche Nutznießer nannte sie Schulen, Kirchen, Kindertagesstätten und Parkverwaltungen, die Spielplätze beschaffen, sowie Steuerzahler und Kinder mit ihren Familien. Nach Angaben der Behörde geben staatliche und kommunale Stellen jährlich Hunderte Millionen Dollar für Spielplatzausrüstung aus. Diese Aussagen sind die Einschätzung der FTC zu den erwarteten Folgen des Vorhabens und seiner Aufgabe.
Die Behörde ordnete die geplante Übernahme außerdem in eine Reihe früherer Akquisitionen durch PlayPower ein. Mit dem Rückzug ist der angekündigte Kauf von BCI Burke beendet; die FTC-Klage richtete sich gegen den Zusammenschluss, bevor er vollzogen wurde. Ein konkreter Kaufpreis oder weitere finanzielle Bedingungen der geplanten Transaktion wurden in der Erklärung nicht genannt.
