Lagarde informierte den EZB-Rat und den Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, am 29. Oktober 2026 über ihren geplanten Rücktritt. Die EZB veröffentlichte am selben Tag eine Mitteilung dazu. Lagarde ist seit 2019 Präsidentin der Europäischen Zentralbank.
Bei der Zahlungsinfrastruktur billigte der EZB-Rat am 21. Oktober eine Vereinbarung, die der Sveriges Riksbank die Nutzung von T2-Diensten ermöglicht. T2 ist das Zahlungssystem des Eurosystems. Zugleich genehmigte der Rat eine aktualisierte Vereinbarung mit der dänischen Zentralbank Danmarks Nationalbank. Beide Abkommen wurden anschließend von den beteiligten Parteien unterzeichnet.
Am 22. Oktober beschloss der EZB-Rat eine Änderung der Leitlinie zur Rechnungslegung und Finanzberichterstattung des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie führt ein neues Format für die konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems ein. Außerdem werden darin die Kategorien „Sundry“, „Reserves“, „Accumulated losses carried forward“ und „Profit/(loss) for the year“ angepasst. Die EZB begründet die Änderung mit dem Ziel, die Transparenz über die finanzielle Entwicklung des Eurosystems zu erhöhen.
Der Rat stimmte am 8. Oktober auch dafür, das laufende Kooperationsprogramm des Europäischen Systems der Zentralbanken auf die Zentralbanken Moldaus und der Ukraine auszuweiten. Die dritte Programmphase begann 2026 und läuft über drei Jahre. Sie wird von der Deutschen Bundesbank koordiniert und von der Europäischen Kommission im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe IPA III für den Zeitraum 2021–27 finanziert. An dem Programm sind 21 nationale Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken beteiligt. Es umfasst nun zwei regionale Teile: einen für Moldau und die Ukraine sowie einen für die sechs Länder des westlichen Balkans.
