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EU-Kommission genehmigt JD.com-Übernahme von CECONOMY unter Auflagen

Die EU-Kommission hat die Übernahme von CECONOMY durch JD.com unter Bedingungen genehmigt. Die Zusagen der Unternehmen müssen vollständig eingehalten werden und gelten für zehn Jahre.

Symbolbild: EU-Kommission genehmigt JD.com-Übernahme von CECONOMY unter Auflagen
Symbolbild · KI-generiert

CECONOMY betreibt unter anderem MediaMarkt, MediaWorld und Saturn und ist auf Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte spezialisiert. JD.com ist eine an der Nasdaq und der Hongkonger Börse gelistete Holdinggesellschaft mit Geschäftsaktivitäten im Einzelhandel und E-Commerce in der Volksrepublik China sowie Angeboten für Logistik und Technologie. Die Entscheidung der Kommission folgt auf eine vertiefte Prüfung der geplanten Übernahme.

Die Kommission stellte fest, dass JD.com staatliche Unterstützungen aus der Volksrepublik China erhalten hat. Dazu zählten nach ihren Angaben vergünstigte Finanzierungen, steuerliche Anreize und Zuschüsse. Diese Förderungen könnten den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren. Die Kommission sieht dabei insbesondere das Risiko, dass sie die Logistik- und Technologiefähigkeiten stärken, die JD.com CECONOMY nach dem Zusammenschluss bereitstellen soll. Außerdem könnten die Unterstützungen die Finanzierung von Aktivitäten im Binnenmarkt und aggressive Preise begünstigen.

Als Gegenmaßnahmen verpflichteten sich die Unternehmen, Geschäfte innerhalb der Gruppe zu Marktbedingungen abzuwickeln. Das gilt auch für Finanzierungen, die JD.com CECONOMY bereitstellt. JD.com muss seine Lager- und Logistikdienste sowie seine Technologiedienste auch anderen Einzelhändlern zu denselben Bedingungen anbieten wie CECONOMY. Nach einer Prüfung der Zusagen im Markt passten die Unternehmen diese an und verschärften insbesondere die Regelungen zu konzerninternen Geschäften und Finanzierungen.

Die Kommission hält die Verpflichtungen für geeignet, eine Quersubventionierung von JD.com an CECONOMY zu verhindern und den Vorteil aus subventionierten Logistik- und Technologiefähigkeiten auszugleichen. Die Genehmigung gilt nur bei vollständiger Einhaltung der Zusagen. Ein unabhängiger Treuhänder überwacht deren Umsetzung unter Aufsicht der Kommission. Die Verpflichtungen laufen zehn Jahre. Die EU-Regeln zu ausländischen Subventionen gelten seit dem 12. Juli 2023; sie erfassen bestimmte Zusammenschlüsse ab einem EU-Umsatz von 500 Millionen Euro und ausländischen finanziellen Beiträgen von mindestens 50 Millionen Euro innerhalb der vorangegangenen drei Jahre.

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Quellen

  • EU-KommissionPrimärquelle© Europäische Union, CC BY 4.0 – zusammengefasst und übersetzt.

KI-erstellt · keine Anlageberatung. Die Aionity-KI hat recherchiert – sie sucht die Originalquelle (etwa Notenbank oder Statistikamt), zieht weitere Berichte hinzu und schreibt daraus einen eigenen Text. Alle Quellen stehen oben. Eine eigene Meinung oder Empfehlung gibt sie nicht ab (Kennzeichnung nach Art. 50 KI-Verordnung). Entscheidungen triffst du selbst.

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